Satzung des Verbandes
Die Satzung des Verbandes der Psychologielehrerinnen und -lehrer e.V. wurde 2012 im Rahmen der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie regelt unter anderem Zweck, Mitgliedschaft, Organe und Beitragswesen des Vereins.
Wichtigste Eckdaten
- Gründung: 9. Juni 1978 (Heidenoldendorf), Eintragung beim Amtsgericht Siegburg
- Vereinszweck: Förderung des Unterrichtsfachs Psychologie an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
- Mitgliedschaft: offen für alle, die das Fach Psychologie unterrichten, unterrichtet haben oder dies anstreben — sowie für unterstützende Personen
- Jahresbeitrag: 25,00 € für Lehrkräfte, 10,00 € für Studierende, Referendar:innen, Arbeitslose und Personen im Ruhestand
- Organe: Mitgliederversammlung, Bundesvorstand, Landesverbände, Beirat
- Beitragsentrichtung: ausschließlich per SEPA-Lastschrift
Volltexte
Sie haben Anmerkungen oder Fragen zur Satzung? Schreiben Sie an den Bundesvorstand: vorstand@~@psychologielehrer.de