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Satzung des Verbandes

Die Satzung des Verbandes der Psychologielehrerinnen und -lehrer e.V. wurde 2012 im Rahmen der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie regelt unter anderem Zweck, Mitgliedschaft, Organe und Beitragswesen des Vereins.

Wichtigste Eckdaten

  • Gründung: 9. Juni 1978 (Heidenoldendorf), Eintragung beim Amtsgericht Siegburg
  • Vereinszweck: Förderung des Unterrichtsfachs Psychologie an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
  • Mitgliedschaft: offen für alle, die das Fach Psychologie unterrichten, unterrichtet haben oder dies anstreben — sowie für unterstützende Personen
  • Jahresbeitrag: 25,00 € für Lehrkräfte, 10,00 € für Studierende, Referendar:innen, Arbeitslose und Personen im Ruhestand
  • Organe: Mitgliederversammlung, Bundesvorstand, Landesverbände, Beirat
  • Beitragsentrichtung: ausschließlich per SEPA-Lastschrift

Volltexte

Sie haben Anmerkungen oder Fragen zur Satzung? Schreiben Sie an den Bundesvorstand: vorstand@~@psychologielehrer.de